Am 02.09.2016 trat das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft. Dessen wichtigster Bestandteil ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und der damit geregelte Einbau von Smart Metern. Mit der Digitalisierung sollen Erneuerbare Energien besser in das Stromversorgungssystem integriert werden. Dies ist notwendig, weil ein Energieversorgungssystem, bei dem der Strom hauptsächlich aus schwankender (da wetterabhängiger) Stromerzeugung stammt, besonders flexibel reagieren muss.
Ein modernes Kommunikationsnetz, das Erzeugung, Verbrauch und Stromnetz miteinander verknüpft, könnte in Zukunft dazu beitragen das Stromnetz bei Engpässen schneller auszugleichen. Dies wird durch den Einsatz intelligenter Messsysteme in einem intelligenten Energienetz erreicht.
Der digitale Stromzähler kann den Strombedarf zeitgenau messen und den Verbrauch bestimmten Geräten genau zuordnen. Aber erst das Smart Meter Gateway macht den digitalen Stromzähler zu einem Smart Meter. Es ist eine Kommunikationseinheit, die die Datenübertragung ermöglicht. Das intelligente Messsystem kann sowohl Daten übertragen als auch empfangen.
Diese Funktion macht den Smart Meter in Zukunft zu einem wichtigen Element in einem Smart Home und versetzt Sie u.a. in die Lage elektrische Geräte automatisch ein- und auszuschalten.Smart Meter kommen in mehreren Anwendungsbereichen zum Einsatz. Dazu zählen u.a. Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz und „Smart Home“.
Mit einem Smart Meter können Sie von folgenden Vorteilen profitieren:
Der Smart-Meter-Einbau ist seit dem 1. Januar 2025 für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh sowie für Betreiber von Erzeugungsanlagen über 7 bis 100 kW verpflichtend. Auch Haushalte mit steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Nachtspeicherheizungen sind zur Installation verpflichtet, wenn diese nach § 14a EnWG steuerbar sind.
Großverbraucher über 100.000 kWh/Jahr und Betreiber größerer Anlagen über 100 kW müssen ebenfalls Smart Meter einbauen. Hier läuft die Frist für die vollständige Umrüstung bis Ende 2028.
Auf Daten von Smart Metern haben der Kunde selbst, der Messstellenbetreiber, der örtliche Netzbetreiber und der Energieversorger Zugriff, wobei die Daten über ein sicheres Smart Meter Gateway übermittelt und nur an berechtigte Stellen weitergegeben werden dürfen. Drittanbieter erhalten die Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Die gespeicherten Messwerte sind datenschutzrechtlich sensibel und könnten Erkenntnisse über Alltag, Gewohnheiten und Lebensstandard der Verbraucher verraten.
Damit diese Daten nicht gehackt werden und in die falschen Hände geraten, stellt das Messstellenbetriebsgesetz hohe Anforderungen an die Sicherheit der Geräte und die IT der Messstellenbetreiber. Alle Messsysteme und Übertragswege sind geprüft und die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen muss über Zertifizierungen durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nachgewiesen werden. Damit ist ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet.